Overnet und Filesharing News
Telekom Austria verrät Nutzerdaten an Porno-Industrie
Die Telekom Austria (TA), Österreichs größter Internetprovider, gibt der Porno-Industrie Auskunft darüber, welche Kunden welche IP-Adressen wann genutzt haben. Aktuell Betroffen sind TA-Kunden, über deren Anschlüsse das P2P-Netz eDonkey zur Übertragung von Pornodateien genutzt worden sein soll.
http://www.heise.de/newsticker/Telekom-Austria-verraet-Nutzerdaten-an-Porno-Industrie--/meldung/117508 Zum Forum
Staatsanwälte gegen Tauschbörsennutzer machtlos
Tauschbörsennutzer können in Deutschland strafrechtlich praktisch nicht belangt werden, berichtet die Wirtschaftswoche. Und auch zivilrechtlich Schadensersatzklagen durch die Musikindustrie scheitern immer öfter an wenig auskunftsfreudigen Staatsanwälten.
Die deutsche Musikindustrie ist gegen Musikfreunde machtlos, die Songs gratis aus dem Internet herunterladen oder dort anbieten. "Wir müssen einer Person nachweisen, dass sie der Täter war. Und das können wir nicht", erklärte der Düsseldorfer Generalstaatsanwalt Gregor Steinforth der Wirtschaftswoche. Wenn in einem Familienhaushalt niemand "ein Geständnis ablegt, sind wir in der Regel machtlos, und die Untersuchung ist beendet."
http://www.golem.de/0810/62881.html Zum Forum
Deutsche Strafverfolger lassen Tauschbörsennutzer in Ruhe
In vielen Bundesländern werden die Strafverfolger künftig nur noch gegen Intensivnutzer von Tauschbörsen vorgehen. Wer weniger als mehrere hundert oder einige tausend Dateien heruntergeladen hat, braucht die Staatsanwälte nicht mehr zu fürchten.
Die Generalstaatsanwälte in Nordrhein-Westfalen empfahlen ihren Internetfahndern Mitte Juli 2008, nur noch gewerbsmäßige Online-Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen. Das berichtet das Nachrichtenmagazin Focus. Ähnliche Leitlinien seien nach Angaben von Justiz- und Ministeriumssprechern auch in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt ausgegeben worden. Auch Niedersachsen werde bald nachfolgen.
http://www.golem.de/0808/61487.html Zum Forum
Abmahnwelle gegen Porno-Downloader
Die Anwaltskanzlei kuw Rechtsanwälte geht zur Zeit massiv gegen Raubkopierer vor, die im Internet Pornofilme getauscht haben. Die Anwälte handeln im Auftrag von Sexfilm-Unternehmen und verschicken unzählige Abmahnungen samt Unterlassungserklärung und Schadensersatzforderung.
http://computer.t-online.de/c/13/66/87/96/13668796.html Zum Forum
Schnellere Internetverbindung
[b:63273e53ea]Schnellere Verbindungen über existierende Leitungen[/b:63273e53ea]
Wie The Engineer berichtet, hat der australische Forscher Dr. John Papandriopoulos von der Universität von Melbourne ein Konzept entworfen, welches Verzögerungen in heutigen DSL-Verbindungen dramatisch reduzieren und dabei auch noch Energie sparen könnte. InternetInternet
Dabei sollen die existierenden Kommunikationsnetzwerke weiter verwendet werden können. Allerdings wäre es notwendig, dass die Provider ihre Systeme und die Kunden ihre Modems austauschen. Anschliessend seien 100 bis 250 Megabit pro Sekunde möglich. Aktuelle Geschwindigkeiten liegen zwischen 1 und 20 Mbit/sec.
Papandriopoulos hat zusammen mit Melbourne Ventures, dem kommerziellen Arm der Universität, zwei Patente eingereicht und sucht nun nach Investoren.
Quelle: GameStar Zum Forum
USA statuiert Exempel
Der erste Prozess in den USA um Musikpiraterie im Internet ist mit einer hohen Geldstrafe für die Angeklagte ausgegangen. Die alleinerziehende Mutter muss 220.000 Dollar zahlen, weil sie 24 Songs illegal verbreitet hatte.
Quelle: Spiegel Zum Forum
Nur Eingeschränkte Haftung von Rapidshare
Das Oberlandesgericht Köln hat den Betreibern der sog. Webhosting-Dienste www.rapidshare.de und www.rapidshare.com in zwei am 21.09.2007 verkündeten Urteilen verboten, bestimmte Musikwerke als Datei ihres Internetangebots öffentlich zugänglich zu machen, wenn auf diesen Seiten zugleich auf eine Linksammlung verwiesen wird, mit deren Hilfe das urheberrechtlich geschützte Musikstück abgerufen werden kann (Aktenzeichen 6 U 86/07; 6 U100/07).
http://www.dr-bahr.com/news_det_20070927002651.html Zum Forum
The Pirate Bay reicht Anzeigen gegen Medienunternehmen ein
Die Betreiber von The Pirate Bay haben bei der schwedischen Polizei mehrere Anzeigen gegen die schwedischen Vertretungen diverser Medienunternehmen eingereicht. Damit reagiert The Pirate Bay auf die Veröffentlichung der Hacker-Gruppe MediaDefender-Defenders, die in der vergangenen Woche mehrere hundert Megabyte von internen Mails des Unternehmens MediaDefender veröffentlicht hatten. MediaDefender hat sich darauf spezialisiert, der Unterhaltungsindustrie Anti-Piraterie-Lösungen anzubieten. The Pirate BayThe Pirate Bay
Nach Ansicht von The Pirate Bay belegen die an die Öffentlichkeit geratenen internen Mails von MediaDefender, dass „die großen Platten- und Filmunternehmen professionelle Hacker und Saboteure anheuern, die unsere Tracker zerstören sollen.“ Man habe die Mails durchforstet und habe dabei auch Unternehmen identifiziert, die auch in Schweden aktiv sind. Diese Vorfälle habe man bei der Polizei angezeigt. Der Vorwurf lautet auf infrastrukturelle Sabotage, Hacking, Spamming und DoS-Attacken.
Zu den Unternehmen, die The Pirate Bay angezeigt hat, gehören neben Filmunternehmen (z.B. Twentieth Century Fox, Universal Pictures Nordic) auch Musikunternehmen (EMI Music Sweden, Universal Music Group Sweden) und auch Spielepublisher (Atari Nordic, Activision Nordic und Ubisoft Sweden).
Quelle: GameStar Zum Forum
Oberlandes Gericht Köln ändert Urteil ab (RapidShare)
Im Rechtsstreit mit der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) kann der Webhoster Rapidshare einen Erfolg verzeichnen. So änderte das Oberlandesgericht Köln nun das Urteil des Landgerichts Köln ab und setzte den eingeforderten Sorgfaltspflichten Rapidshares klare Grenzen. RapidshareRapidshare
Der offiziellen Pressemitteilung des Webhosting-Providers zufolge müssen zukünftig »bestimmte Dateien gelöscht werden, die auf einer vom Gericht definierten Webseite [...] öffentlich zugänglich gemacht werden.« Als Begründung hätten die Richter unter anderem das Versäumen der GEMA genannt, »die Maßnahmen zu nennen, mit denen RapidShare Rechtsverletzungen verhindern könne.« Laut dem Oberlandesgericht Köln tue der Webhoster »bereits sehr viel« und »möglicherweise mehr als das Gesetz verlange«, »um die Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützten Werken zu unterbinden.«
»Wie das Gericht bestätigte, ergreifen wir weit reichende Maßnahmen, um das geistige Eigentum Dritter zu schützen. Allerdings gibt es Grenzen – vor allem technische – mit denen sich Urheber in der heutigen Zeit auseinandersetzen müssen. Das Hauptsacheverfahren wird dazu beitragen, die Problematik zu verdeutlichen«, kommentierte Rapidshare-Geschäftsführer Bobby Chang die nun gefällte Entscheidung. Man freue sich über das Urteil des Oberlandesgerichts, »denn nur wenn die Prüfpflichten der Hoster klar umrissen sind, wird es weiterhin Unternehmen geben, die in Infrastruktur investieren und Innovationen für die breite Masse erschließen«, so Chang.Rapidshare
Im Januar 2007 hatte die GEMA eine einstweilige Verfügung gegen Rapidshare wegen der »rechtswidrigen Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires« erwirkt. Grund hierfür war der von Rapidshare angebotene Service. So stellt der Webhoster Anwendern Speicherplatz für beliebige Daten zur Verfügung, unter denen sich mitunter auch urheberrechtlich geschützte Inhalte befinden. Trotz angekündigter Rechtsmittel Rapidshares gegen die »Fehlentscheidung« des Landgerichts Köln wurde der einstweiligen Verfügung der GEMA im März zunächst stattgegeben.
Nachdem der Rechtsstreit mit dem Oberlandesgericht Köln daraufhin die zweite Instanz erreicht hatte, dürfte er nun ein Ende gefunden haben. So ist eine Revision gegen das jetzt gefällte Urteil laut Rapidshare nicht möglich.
Quelle: GameStar Zum Forum
GEMA schließt Usenet-Anbieter
"Auf Grund einer erfolgreichen Intervention der GEMA hat der Dienst Usepirat zum 31. Juli 2007 seinen Dienst freiwillig eingestellt. Bei dem Angebot handelte es sich um einen weiteren Zugangsvermittler zum UseNet, der sich ausdrücklich in den Kontext der rechtswidrigen Nutzungsmöglichkeiten des UseNet gestellt hatte."
http://www.gema.de/presse/pressemitteilungen/pm20070803.shtml Zum Forum
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